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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vadexo Evangelos Tsakas und Demal Saskin GbR

 

Kurrerstraße 30
72762 Reutlingen

nachfolgend „Vadexo“ genannt.

 
§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Vadexo und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen, Werkleistungen, Lieferungen und Vermietungen.

  2. Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen:
    - Wasserschadensanierung
    - Technische Trocknung
    - Estrichdämmschichttrocknung
    - Leckageortung
    - Rohrbruchortung
    - Schimmelbeseitigung
    - Wiederherstellungsarbeiten
    - Trockenbauarbeiten
    - Malerarbeiten
    - Bodenbelagsarbeiten
    - Fliesenarbeiten
    - Bautrocknung und Bauheizung
    - Vermietung von Trocknungsgeräten​

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Vadexo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Angebote von Vadexo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Beauftragung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

  3. Sämtliche Maße, Mengen, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen dienen der Orientierung und stellen keine garantierten Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Vadexo ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.

 
§ 3 Leistungsumfang und Nachtragsleistungen
  1. Grundlage der Leistungserbringung ist das jeweilige Angebot oder Leistungsverzeichnis.

  2. Werden während der Ausführung verdeckte Schäden, zusätzliche Leistungen oder technisch notwendige Maßnahmen festgestellt, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, ist Vadexo berechtigt, diese gesondert als Nachtragsleistung abzurechnen.

  3. Der Auftraggeber wird über Nachtragsleistungen unverzüglich informiert.

  4. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß den jeweils gültigen Preislisten oder marktüblichen Vergütungssätzen berechnet.

 
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber gewährleistet den freien Zugang zu den Arbeitsbereichen.

  2. Strom, Wasser, Heizung und gegebenenfalls notwendige Sanitäranlagen sind unentgeltlich bereitzustellen.

  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Vadexo.

  4. Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlenden Zugangs oder fehlender Mitwirkung nicht durchgeführt werden, ist Vadexo berechtigt, die entstandenen Kosten einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit und Geräteeinsatz in Rechnung zu stellen.

 
§ 5 Besondere Regelungen bei Versicherungsschäden
  1. Die Beauftragung und Durchführung der Leistungen erfolgt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Versicherung die Kosten übernimmt.

  2. Vertragspartner und Schuldner der Vergütung bleibt stets der Auftraggeber.

  3. Eine direkte Abrechnung mit Versicherungen erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Forderungen können durch den Auftraggeber an seine Versicherung abgetreten werden.

 
§ 6 Technische Trocknung und Leckageortung
  1. Leckageortung und technische Trocknung werden als Dienstleistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht.

  2. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Auffinden jeder Leckage oder das Erreichen eines bestimmten Trocknungsgrades innerhalb eines festgelegten Zeitraums, wird nicht geschuldet.

  3. Kann die Leistung aufgrund baulicher Gegebenheiten, fehlender Mitwirkung Dritter oder technischer Unmöglichkeit nicht erfolgreich durchgeführt werden, sind die bis dahin entstandenen Aufwendungen von Vadexo zu vergüten.

  4. Für Verzögerungen oder Mindererfolge einer technischen Trocknung aufgrund unbekannter baulicher Gegebenheiten oder verdeckter Schäden übernimmt Vadexo keine Haftung.

 
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

  4. Vadexo ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

  5. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Forderungen an Factoring-Unternehmen oder andere Dritte abgetreten werden dürfen.

  6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 
§ 8 Termine und Ausführungsfristen
  1. Angegebene Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Höhere Gewalt, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

  3. Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit Vadexo kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 
§ 9 Abnahme
  1. Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn

    - die Leistung genutzt wird,
    die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige verweigert wird oder
    keine wesentlichen Mängel gerügt werden.

  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 
§ 10 Gewährleistung
  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  2. Offensichtliche Mängel sind Vadexo unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  3. Vadexo ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

  4. Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund:
    - unsachgemäßer Nutzung,
    - fehlender Wartung,
    - natürlicher Abnutzung,
    - Eingriffen Dritter,
    - ungeeigneter Vorleistungen anderer Unternehmer,
    - vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien.

  5. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

 
§ 11 Haftung
  1. Vadexo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Vadexo nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Vadexo nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 
§ 12 Dokumentation
  1. Vadexo ist berechtigt, zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen Fotos, Messprotokolle und sonstige technische Unterlagen anzufertigen.

  2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Beweissicherung und gegebenenfalls zur Vorlage bei Versicherungen.

  3. Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet.

 
§ 13 Eigentumsvorbehalt
  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vadexo.

  2. Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.

  3. Bei Zahlungsverzug ist Vadexo berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

 
§ 14 Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

Vadexo Evangelos Tsakas und Demal Saskin GbR ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Reutlingen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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