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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vadexo Evangelos Tsakas und Demal Saskin GbR
Kurrerstraße 30
72762 Reutlingen
nachfolgend „Vadexo“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Vadexo und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen, Werkleistungen, Lieferungen und Vermietungen.
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Dies betrifft insbesondere folgende Leistungen:
- Wasserschadensanierung
- Technische Trocknung
- Estrichdämmschichttrocknung
- Leckageortung
- Rohrbruchortung
- Schimmelbeseitigung
- Wiederherstellungsarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Bautrocknung und Bauheizung
- Vermietung von Trocknungsgeräten -
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Vadexo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
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Angebote von Vadexo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Beauftragung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
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Sämtliche Maße, Mengen, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen dienen der Orientierung und stellen keine garantierten Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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Vadexo ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
§ 3 Leistungsumfang und Nachtragsleistungen
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Grundlage der Leistungserbringung ist das jeweilige Angebot oder Leistungsverzeichnis.
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Werden während der Ausführung verdeckte Schäden, zusätzliche Leistungen oder technisch notwendige Maßnahmen festgestellt, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, ist Vadexo berechtigt, diese gesondert als Nachtragsleistung abzurechnen.
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Der Auftraggeber wird über Nachtragsleistungen unverzüglich informiert.
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Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß den jeweils gültigen Preislisten oder marktüblichen Vergütungssätzen berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber gewährleistet den freien Zugang zu den Arbeitsbereichen.
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Strom, Wasser, Heizung und gegebenenfalls notwendige Sanitäranlagen sind unentgeltlich bereitzustellen.
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Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Vadexo.
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Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlenden Zugangs oder fehlender Mitwirkung nicht durchgeführt werden, ist Vadexo berechtigt, die entstandenen Kosten einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit und Geräteeinsatz in Rechnung zu stellen.
§ 5 Besondere Regelungen bei Versicherungsschäden
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Die Beauftragung und Durchführung der Leistungen erfolgt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Versicherung die Kosten übernimmt.
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Vertragspartner und Schuldner der Vergütung bleibt stets der Auftraggeber.
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Eine direkte Abrechnung mit Versicherungen erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Forderungen können durch den Auftraggeber an seine Versicherung abgetreten werden.
§ 6 Technische Trocknung und Leckageortung
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Leckageortung und technische Trocknung werden als Dienstleistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht.
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Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Auffinden jeder Leckage oder das Erreichen eines bestimmten Trocknungsgrades innerhalb eines festgelegten Zeitraums, wird nicht geschuldet.
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Kann die Leistung aufgrund baulicher Gegebenheiten, fehlender Mitwirkung Dritter oder technischer Unmöglichkeit nicht erfolgreich durchgeführt werden, sind die bis dahin entstandenen Aufwendungen von Vadexo zu vergüten.
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Für Verzögerungen oder Mindererfolge einer technischen Trocknung aufgrund unbekannter baulicher Gegebenheiten oder verdeckter Schäden übernimmt Vadexo keine Haftung.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
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Vadexo ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
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Der Auftraggeber stimmt zu, dass Forderungen an Factoring-Unternehmen oder andere Dritte abgetreten werden dürfen.
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Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 8 Termine und Ausführungsfristen
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Angegebene Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
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Höhere Gewalt, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
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Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit Vadexo kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 9 Abnahme
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Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
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Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
- die Leistung genutzt wird,
- die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige verweigert wird oder
- keine wesentlichen Mängel gerügt werden. -
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Gewährleistung
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Offensichtliche Mängel sind Vadexo unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Vadexo ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
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Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund:
- unsachgemäßer Nutzung,
- fehlender Wartung,
- natürlicher Abnutzung,
- Eingriffen Dritter,
- ungeeigneter Vorleistungen anderer Unternehmer,
- vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien. -
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
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Vadexo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Vadexo nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Vadexo nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Dokumentation
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Vadexo ist berechtigt, zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen Fotos, Messprotokolle und sonstige technische Unterlagen anzufertigen.
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Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Beweissicherung und gegebenenfalls zur Vorlage bei Versicherungen.
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Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vadexo.
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Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
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Bei Zahlungsverzug ist Vadexo berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
§ 14 Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Vadexo Evangelos Tsakas und Demal Saskin GbR ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Reutlingen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.